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IMPRESSUM & AGB

Impressum

Firmenname: Kaffee-Milch-und-Zucker
Anschrift:
Ringstraße 7
PLZ/Ort: 78086 Brigachtal
Tel: 07721-9929106
Fax: 07721-9929101
info@kaffee-milch-und-zucker.de

Umsatzsteuer-ID: DE246618304
Geschäftsführerin: Diana Hirt




AGB

1. Der Vermieter gewährleistet, dass das Fahrzeug dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu Verfügung steht.

1.1. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck. Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters. Dies gilt insbesondere, für die Einhaltung der LebensmittelhygieneVOl.

2.Zu-Stande-Kommen des verbindlichen Mietvertrages:

2.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post oder Telefax übermittelt werden.

2.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.

3. Haftung des Vermieters:

3.1. Der Anspruch auf Leistung ist gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen, soweit diese für den Vermieter oder für jedermann unmöglich ist (insbesondere Fälle von höherer Gewalt bei Naturereignissen).

3.2. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.

3.3. Im Fall einer Nichtleistung gemäß vorstehender Ziff. 1 und Ziffer 2 sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, erhaltene Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen. 4.Kündigung, Stornierungen:

4.1. Das Mietverhältnis endet - sofern keine Kündigung erfolgte - mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Im Falle einer Kündigung endet das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

4.2. Der Vermieter gewährleistet, dass das Fahrzeug dem Mieter während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zu Verfügung steht.

4.3. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch möglich, sofern es infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (z. B. Hochwasser, Brand, Sturm) unmöglich geworden ist, das Fahrzeug dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Schadensersatzpflicht des Vermieters ist ausgeschlossen, Ziffer 3 der allgemeinen Mietbedingungen gilt entsprechend.5. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

5.1 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

5.2. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.

5.3. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.




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